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Erbrecht

 

Erbrechtliche Gestaltungen und Vermögensauseinandersetzungen unter Erben – die Jahre dauern und gerade bei noch vorhandener, familiärer Struktur sehr belasten können – werden in den nächsten Jahren immer weiter an Bedeutung gewinnen.


Gewaltige Vermögensmassen werden durch Erbfolge den Besitzer wechseln, weshalb gut beraten ist, wer sich frühzeitig über das „was wäre wenn ?“ Gedanken macht. Präventive erbrechtliche Gestaltungen vermeiden Streit.


Wir beraten einzelne Erblasser bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge und wickeln die Auseinandersetzung von Nachlässen als anwaltliche Berater und Dienstleister für Mitglieder von Erbengemeinschaften ab. Hohe emotionale Erwartungshaltungen Beteiligter können konstruktive Lösungen erschweren, die bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen aber oft sinnvoll sind, weil jahrelange Prozesse oft nichts als eine unsinnige Schmälerung der Nachlässe und damit langjährig erarbeiteter Vermögenswerte nach sich ziehen. Erbrecht erfordert Fingerspitzengefühl, praktische Erfahrung  und – notfalls – Durchsetzungsvermögen. Wir gehen bei geeigneten Fallkonstellationen auch unkonventionelle Wege der Streitvermeidung.


Bei der Übertragung von Firmenanteilen oder Auseinandersetzung von Nachlässen mit betrieblichen Einheiten arbeiten wir in vielen Fällen – allerdings nur auf ausdrücklichen  Wunsch des Mandanten und im Rahmen eines gesonderten Mandates den Steuerberatern gegenüber - mit der Steuerkanzlei Mühl, Christ und Partner mit Standorten in Limburg und Löhnberg zusammen.